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Unterhaltsgutachten und Pflegschaftsgutachten

Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.

Die Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht ist sehr kasuistisch und fallbezogen – und damit spezifisch, dennoch tendieren viele Gutachter bei Fragen zum Unterhalt dazu, ein einheitliches Lösungsschema für viele Fälle anzuwenden.  Dies ist jedoch nicht immer zielführend. Die Kunst ist es, zu erkennen, wann eine Einheitsmethode zu einer richtigen Lösung führt oder ein Abweichen davon auch ökonomisch sinnvoll ist.

 

Regelmäßig wird der Durchschnitt des Reingewinns der letzten drei Jahre mit dem der Privatentnahmen der letzten drei Jahre verglichen. Soweit so gut. Aber, was ist, wenn die Entnahmen aus einem  bestimmten Grund im Jahr 3 außergewöhnlich hoch und bankfinanziert sind und in den Folgejahren nicht zu finanzieren sind? Dann führt die Schema F Methode zu falschen Ergebnissen. Die Privatentnahmen des letzten Jahres sind zu hinterfragen und nicht anzusetzen. Andernfalls käme es vermutlich zu einer sehr prekären Lage.

 

Übrigens, die Ökonomie ist gerade bei Unterhaltsgutachten sehr wichtig und entscheidend. Gehen doch die Summen, die einem Gutachter für seine Arbeit zustehen, den Unterhaltsberechtigten ab. Daher hilft oft ein Grundlagengutachten in der Sache weiter – das heißt, dass für zu lösende Fragen eine Antwort gegeben und für schwierige oder unlösbare Themen eine kurze Vorabstellungnahme abgegeben wird, sodass die Problematik strukturiert und auf den Punkt gebracht wird, um oft im Sinne eines Vergleiches die richtige Lösung zu finden.

 

Bei Gutachten zum Unterhalt in Fällen von sozialer Härte verrechnen wir außerdem einen reduzierten Stundensatz. (Beispiel: Frage der Herabsetzung des Unterhalts um monatlich 100 Euro…)

 

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Schwerpunkte:

Zahlungsunfähigkeit

Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?

Unterhaltsgutachten und Pflegschaftsgutachten

Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.

Wirtschaftsdelikte

insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.

Verdienstentgang und Schadenersatz

Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.

Privatgutachten

Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.

Finanzstrafrecht

Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.

Unternehmensbewertung

Auch hochkomplexe Rechenmethoden helfen nicht bei unplausiblen Daten, Annahmen und Prognosen.

Verlassenschaftsgutachten

Wenn klar ist, dass das Unternehmen eingestellt wird, ist nur der Liquidationswert zu berechnen.

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Zahlungsunfähigkeit

SLT Gutachten GmbH

 

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

 

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1160 Wien

 

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slt-gutachten.at – Gutachtens-Know-How im Bereich Rechnungswesen und BWL. – SLT Gutachten GmbH, Prof. Rudolf Siart

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  • by Dominik Stegmayer